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Verjährungsfristen für ForderungenEine Vielzahl von Verträgen, beispielsweise Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr, wird im täglichen Geschäftsverkehr eingegangen. Diese Verträge werden sowohl zwischen Privatpersonen und Kaufleuten, als auch zwischen Kaufleuten untereinander abgeschlossen. Aus diesen Verträgen entstehen Verpflichtungen wie z.B. die Bezahlung des Kaufpreises oder die Überlassung der Ware. Der Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen ist jedoch eine zeitliche Grenze gesetzt. Das bedeutet, nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Der Gläubiger kann seinen Anspruch dann nicht mehr gerichtlich durchsetzen, obwohl er rechtlich gesehen weiterhin besteht. Wenn der Schuldner jedoch nach Ablauf der Verjährungsfrist seine Verbindlichkeit beglichen hat (z.B. wegen Unkenntnis seiner rechtlichen Möglichkeiten), kann er später diese unnötig erbrachte Leistung (z.B. Zahlung des Kaufpreises) jedoch nicht zurück verlangen. Jährlich verlieren Gläubiger hohe Millionenbeträge durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen. Der 31. Dezember eines jeden Jahres ist hierbei ein wichtiger Stichtag... Der dreijährigen Regelverjährung unterliegen folgende wichtigsten Ansprüche:
Folgende Ausnahmen sind jedoch zu beachten:
Verbraucher können bei Verträgen untereinander die Verjährung vollständig ausschließen Ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist muß vom Käufer nicht mehr bewiesen werden, sondern der Verkäufer muß beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war. Aus den Pflichten des Verkäufers gegenüber seinem Kunden ergeben sich ebenso lang anhaltende Rechte gegenüber seinen Lieferanten. Für die Angaben der Hersteller haftet der Verkäufer ebenfalls. Demnach kann ein Kunde die Kaufsache zurückgeben, wenn sie nicht die angepriesenen Eigenschaften besitzt. Bei einer mangelhaften Sache hat der Käufer nun das Wahlrecht, ob er eine Nachbesserung oder eine Neulieferung wünscht. Eine Neulieferung kann der Verkäufer nur verweigern, wenn er beweisen kann, dass diese eine unverhältnismäßige Belastung für ihn darstellt. Fristen bei Bauteilen und HauskäufenWerden Grundstücke mit Bauwerken verkauft, so gilt für die Mängel am Bauwerk nach neuem Recht eine 5jährige Gewährleistungsfrist ab Übergabe (nach altem Recht ein Jahr). Gleiches gilt für ein mangelhaftes Bauteil, das in ein Bauwerk eingebaut wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht.
Folgende Verjährungsfristen sind für andere, keinen Zahlungsanspruch begründende Schuldverhältnisse zu beachten:
Hemmung oder Neubeginn der VerjährungWenn eine Forderung gehemmt ist oder neu beginnt, tritt die Verjährung einer Forderung nicht ein. Verjährungshemmung bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt war, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist läuft nach der Hemmung aber weiter. Die wesentlichen Hemmungstatbestände sind:
Die Verjährung beginnt neu zu laufen (früher Unterbrechung der Verjährung), wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt (z. B auch durch eine Teilzahlung) oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung Ihrer Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen bewirken keine Verjährungshemmung. |