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Dr. Dohr & Kollegen
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Inkasso und Forderungsmanagement -Ein leidiges Thema für jedes Unternehmen es wird eine beanstandungsfreie Leistungen erbracht oder einwandfreie Ware geliefert, der Kunde zahlt aber nicht.Häufen sich derartige Fälle, kann die Liquidität eines Unternehmens leicht in Gefahr geraten.Als Grundsatz gilt je schneller der Forderungseinzug betrieben wird, desto größer ist die Chance, den Außenstand auch hereinzuholenOft wird grundlos zu lange gezögert es besteht nämlich keine Verpflichtung, den Schuldner anzumahnen. Nach den Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) tritt Verzug 30 Tage nach Zugang einer Rechnung ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf.Viele Firmen wollen ihre Kunden nicht verärgern und übersenden dennoch Mahnschreiben. Wir empfehlen allerdings maximal zwei Mahnungen in relativ kurzen Zeitabständen.Bleibt dies erfolglos, raten wir dazu, uns die Forderung zum Einzug abzugeben Wir arbeiten ebenso flexibel und kostengünstig wie ein Inkassobüro, können mit unserem anwaltlichen Know-How aber von vornherein die Weichen richtig stellen und auch die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung und etwaige Risiken prüfen. Dabei stimmen wir mit Ihnen ab, wie energisch die Schuldner angemahnt werden sollen und können das Inkassoverfahren individuell Ihren Wünschen anpassen vogerichtliches Inkasso per Mahnschreiben, gerichtliches Mahnverfahren / Klage oder Telefoninkasso, das in manchen Fällen schneller zum Ziel führt - entscheidend ist alleine der Erfolg Grundsätzlich muß der Schuldner die Kosten unserer Tätigkeit tragen, soweit er sich im Verzug befunden hat. Stellt sich heraus, daß der Schuldner zahlungsunfähig ist, machen wir im vorgerichtlichen Bereich dennoch nicht die gesetzlichen Anwaltsgebühren Ihnen gegenüber geltend, sondern arbeiten zu günstigen Pauschalen, die von der Forderungshöhe und der Menge der übergebenen Inkassofälle abhängig sind. Im gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren sind wir zwar gesetzlich verpflichtet, die vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen. Ein Teil der Gebühren kann aber dadurch beglichen werden, daß Sie uns Ihren Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner abtreten. Im Ergebnis können wir daher auch im Mahnbescheidsverfahren zu günstigen Pauschalen abrechnen, falls sich die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner herausstellt.Erst, wenn es zum Klageverfahren kommt, fallen die gesetzlichen Gebühren in voller Höhe an.Kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Finsterer für weitere Informationen oder ein detailliertes Angebot0 21 51 / 65 60 60 oder rechtsanwalt.finsterer@kanzlei-dr-dohr.de

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